Tierarztpraxis Dr. Dörte Wiedenhöft und Carlotta Kertscher

Tierarztpraxis Dr. Dörte Wiedenhöft und Carlotta Kertscher Das Praxisteam um Dr. med. vet.

Dörte Wiedenhöft und Carlotta Kertscher bietet eine umfassende individuelle Betreuung und fachkundige Beratung für Sie und Ihr Tier. Tierärztliche Gemeinschaftspraxis
Dr. Dörte Wiedenhöft
Carlotta Kertscher

Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Neue Kleintiersprechzeiten ab 01.04.2026
Montag und Donnerstag: 16.30 - 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 11.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Termine mobile Pferdepraxis
Nach telefonischer Vereinbarung

Auch Kollegen kommen am Vet Check nicht vorbei 😉Beruf und Hobby vereint…ein schönes und erfolgreiches Wochenende bei den...
31/05/2026

Auch Kollegen kommen am Vet Check nicht vorbei 😉
Beruf und Hobby vereint…ein schönes und erfolgreiches Wochenende bei den Granderheider Reitertagen ☺️

Neue Kleintiersprechzeiten ab 01.04.2026Mo. + Do.:   16.30 - 18.00 UhrDi., Mi., Fr.:  11.00 - 12.00 UhrUnd nach Vereinba...
01/04/2026

Neue Kleintiersprechzeiten ab 01.04.2026

Mo. + Do.: 16.30 - 18.00 Uhr
Di., Mi., Fr.: 11.00 - 12.00 Uhr

Und nach Vereinbarung

Weil es zu zweit schöner ist!Seit dem 1.2.26 sind wir wieder eineTierärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Dörte Wiedenhöft ...
01/04/2026

Weil es zu zweit schöner ist!

Seit dem 1.2.26 sind wir wieder eine

Tierärztliche
Gemeinschaftspraxis
Dr. Dörte Wiedenhöft
Carlotta Kertscher

💉  Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde 2023Ab dem 1. Januar 2023 dürfen nur noch Pferde am deutschen Turniersport teiln...
10/10/2022

💉 Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde 2023
Ab dem 1. Januar 2023 dürfen nur noch Pferde am deutschen Turniersport teilnehmen, die ordnungsgemäß gegen Influenza und gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) geimpft sind. Damit Turnierstarts im Jahr 2023 problemlos möglich sind, bittet die FN die Tierärztinnen und Tierärzte um eine zeitnahe Immunisierung der Turnierpferde. In Deutschland sind derzeit zwei Inaktivat- und ein Lebendimpfstoff für die Immunisierung gegen EHV-1 zugelassen und verfügbar. 🦠
Die Grundimmunisierung gegen EHV-1 besteht per Definition gemäß LPO genauso wie die Impfung gegen die Equine Influenza aus drei Impfungen. Wird ein Inaktivatimpfstoff verwendet, erfolgen die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung im Abstand von mindestens 28 bis maximal 42 Tagen. Bei der Verwendung des Lebendimpfstoffs erfolgen die ersten beiden Impfungen im Abstand von mindestens drei bis maximal vier Monaten. Die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung sind entweder mit einem Inaktivat- oder mit einem Lebendimpfstoff durchzuführen. Erst danach, sprich ab der dritten Impfung der Grundimmunisierung, ist ein Wechsel zwischen Lebend- und Inaktivatimpfstoff gemäß LPO erlaubt. 🐴

Weitere Information:

Gegen Herpes geimpfte Pferde scheiden m Falle einer Infektion oder auch im Falle einer Reaktivierung des Virus ohne erkennbare Symptome weniger Viren aus.

Adresse

Maulbeereck 3
Trittau
22946

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