Arkona Arche e.V.

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Arkona Arche e.V. 🧡 Wir helfen Tierheimen in Russland, Montenegro und weiteren Ländern. Gemeinsam für Zukunft. Es ist nicht alleine unser Anliegen soviel wie möglich russ. Der 1.

Wir vermitteln Tierschutzhunde, unterstützen Kastrationen, medizinische Versorgung und den Aufbau wichtiger Infrastrukturen. 🐾 Gemeinsam für Tiere. Unsere Ziele

Unser Vereinsziel ist die Unterstützung der 3 Tierheime mit Futter,Kastration der Tiere, die medizinische Versorgung der Hunde, sowie die allgemeine Verbesserung der Lebensbedingungen der Hunde in den jeweiligen Tierheimen. Hunden hier in Deutschland ein neues ZUHAUSE zu vermitteln, sondern auch die Verbesserung der allgemeinen Lage im russ. Tierschutz., d.h. auch auf politischer Ebene mit Hilfe und Unterstützung von großen, einflussreichen Tierschutzorganisationen möchten wir einiges im Tierschutz in Russland positiv verändern. Dies versuchen wir gemeinsam mit unseren Partnern in Vyborg, St.Petersburg und Moskau zu verwirklichen! Es wird ein langer und steiniger Weg zu gehen sein, um endlich in diesem großen und eigentlich wunderbaren Land, mit vielen sehr engagierten Tierschützer/innen,mit sehr vielen Menschen die Tiere lieben und sie beschützen, ein vernünftiges und auch respektvolles Leben den Tieren zu ermöglichen. Es muss endlich ein tragbares Tierschutzgesetzt in der DUMA verabschiedet werden. Die Tiere dürfen nicht mehr der Willkür der Administration der jeweiligen Städten ausgeliefert sein. Den Tierschützer vor Ort muss der uneingeschränkte Zugang zu den staatl. wie privaten Tierheimen endlich gestattet sein. Wir benötigen dazu auch die Unterstützung der Medien aller Art in Deutschland wie in Russland! Wir benötigen dringend die Unterstützung großer Tierschutzorganisationen wie den E.T.N, Much, PETA, WSPA etc. Wir benötigen auch die Unterstützung Prominenter Tierschützer! SATZUNG

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen "Hundehilfe Russland - Verein für Tiere in Not - e.V." (kurz: Hundehilfe Russland e.V.). Er hat seinen Sitz in 52146 Würselen. Der Verein ist überregional tätig.

§ 2 Vereinszweck

1. Der Verein pflegt und fördert den Tierschutz. Der Verein betreibt Tierhaltung für in Not geratene Hunde. Die Hunde werden gemäß den bestehenden Tierschutzverordnungen und gesetzlichen Vorschriften artgerecht gehalten und versorgt. Der Umfang der Tierhaltung richtet sich nach den baulichen Gegebenheiten und rechtlichen Vorschriften.

2. Weiterer Vereinszweck ist die Vermittlung von Hunden ohne Verfolgung wirtschaftlicher Interessen.

3. Damit verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres (ordentliche Mitglieder) und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie nicht-rechtsfähige Personenvereinigungen (außerordentliche Mitglieder) werden.

1. Erwerb der Mitgliedschaft

Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstandes auf Grund eines schriftlichen Aufnahmeantrages. Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter; die Zustimmung eines Elternteiles gilt ausdrücklich auch im Namen des anderen Elternteiles als erteilt. a) Die ordentliche Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Quartals, in dem sie beantragt wird. b) Der Beginn der Mitgliedschaft eines außerordentlichen Mitglieds wird durch besondere Vereinbarung zwischen außerordentlichem Mitglied und Vorstand festgelegt. c) Personen, die sich um den Tierschutz im Allgemeinen oder um den Verein im Besonderen hervorragende Dienste erworben haben, können durch Beschluss des Ausschusses zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie haben dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder.

2. Beendigung der Mitgliedschaft

Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte des Mitglieds. Die Mitgliedschaft eines ordentlichen Mitglieds endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt eines ordentlichen Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand bis spätestens 30.09. und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam. Für die Austrittserklärung Minderjähriger gelten die für den Aufnahmeantrag bestimmten Regelungen entsprechend. Die Beendigung der außerordentlichen Mitgliedschaft ergibt sich aus der zwischen außerordentlichem Mitglied und dem Vorstand getroffenen Vereinbarung. Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied - mit der Bezahlung eines Beitrages trotz zweimaliger Mahnung für länger als ein Jahr im Rückstand ist, - seine aktive Tätigkeit im Verein ohne Aufnahme von Beitragszahlungen für länger als 6 Monate eingestellt hat, - die Bestimmungen der Satzung oder die Interessen des Vereins verletzt oder in anderer Weise den Verein oder die Tierschutzbestrebungen schädigt, - Anordnungen oder Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt. Der Ausschlussbeschluss ist schriftlich mitzuteilen. Gegen den Beschluss hat das Mitglied binnen eines Monats das Recht der Beschwerde an den Ausschuss. Dieser entscheidet endgültig.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Für die Mitglieder sind diese Satzung und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.

1. Ordentliche Mitglieder

Jedes über 16 Jahre alte ordentliche Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-, Diskussion- und Stimmrechts in Mitgliederversammlungen mitzuwirken. Sie haben aktives und passives Wahlrecht.

2. Außerordentliche Mitglieder

Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht. Sie haben das Recht, an Mitgliederversammlungen durch ihre Vertreter teilzunehmen.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Die Mitglieder sind beitragspflichtig. Die Mindesthöhe der Jahresbeiträge der ordentlichen Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beiträge werden mit dem Beginn des Geschäftsjahres oder mit dem Eintritt in den Verein zur Zahlung fällig. Auf Antrag können Beiträge vom Vorstand ermäßigt oder gestundet werden. Auch kann der Vorstand Mitglieder von der Beitragspflicht befreien, insbesondere dann, wenn sie für den Verein aktiv tätig sind, d.h. regelmäßig Aufgaben und Tätigkeiten des Tier- und Gnadenhofbetriebs oder der Verwaltung des Vereins übernehmen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Die Beiträge der außerordentlichen Mitglieder werden durch besondere Vereinbarung zwischen außerordentlichem Mitglied und Vorstand festgesetzt.

§ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

1. die Mitgliederversammlung

2. der Ausschuss

3. der Vorstand.

§ 8 Mitgliederversammlung

1. In der ersten Hälfte jeden Geschäftsjahres findet eine Mitgliederversammlung statt (sog. ordentliche Mitgliederversammlung). Sie wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung, in der die Gegenstände der Beschlussfassung zu bezeichnen sind, einberufen. Soll die Satzung geändert oder neu gefasst werden, bedarf es nicht der Ankündigung der Neuregelungen in vollem Wortlaut; vielmehr genügt die Ankündigung "Satzungsänderung" bzw. "Neufassung der Satzung" und der Hinweis, dass die beabsichtigten Neuregelungen eingesehen werden können.

2. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

a) Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichtes des Vorstands

b) Entgegennahme des Berichts des Kassenprüfers

c) Wahl der Mitglieder des Ausschusses und des Kassenprüfers

d) Entlastung der Mitglieder des Vorstands

e) Festsetzung der Mindesthöhe des Jahresbeitrages der ordentlichen Mitglieder

f) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins.

3. Anträge aus den Reihen der Mitglieder sind mindestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich mit Begründung einzureichen. Sie sind, sofern sie Angelegenheiten betreffen, die in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen, nachträglich in die Tagesordnung aufzunehmen. Später eingehende Anträge können nur behandelt werden, wenn sie mit mindestens 1/3 der abgegebenen Stimmen zu Dringlichkeitsanträgen erklärt werden.

4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder beim Vorstand unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt wird. In diesem Fall muss die Mitgliederversammlung spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrages stattfinden. Die Einberufung muss mindestens 2 Wochen vor der Versammlung erfolgen; im Übrigen gilt § 8 Ziff. 1 entsprechend.

5. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Beschlüsse über Satzungsänderungen erfordern eine Mehrheit von drei Vierteln, der Beschluss über die Auflösung des Vereins sowie über die Änderung des Vereinszwecks eine solche von vier Fünfteln der erschienenen Mitglieder.

6. Die Wahlen sind geheim. Liegt nur ein Wahlvorschlag vor, so erfolgt die Wahl durch offene Abstimmung, wenn die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt. Die von der Mitgliederversammlung zu wählenden Personen müssen ordentliche Mitglieder des Vereins sein; sie werden auf die Dauer von 4 Jahren gewählt; sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

§ 9 Ausschuss

1. Dem Ausschuss gehören an

a) die Mitglieder des Vorstands

b) vier bis sechs Beisitzer.

2. Dem Ausschuss obliegt die Beschlussfassung über

a) den Haushaltsplan

b) die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen

c) die Durchführung von Veranstaltungen

d) die Einstellung und Entlassung von Personal

e) Beschwerden gegen Ausschlussbeschlüsse des Vorstandes

f) den Erlass einer Gnadenhofordnung und einer Geschäftsordnung

g) die Ernennung von Ehrenmitgliedern

h) Nachwahlen bei vorzeitigem Ausscheiden gewählter Personen aus ihrem Amt

i) grundsätzliche Fragen des Gnadenhofbetriebes

j) grundsätzliche, den Tierschutz betreffende Angelegenheit

k) Organisation der Mitgliederverwaltung.

3. Die Aufgabenverteilung unter den Mitgliedern des Ausschusses regelt die Geschäftsordnung. Insbesondere sind folgende Ressorts wahrzunehmen: Gnadenhofbetrieb, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Tierschutzfragen, Mitgliederverwaltung.

4. Die Sitzungen des Ausschusses werden vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder auf telekommunikativem Wege einberufen.

§ 10 Vorstand

1. Dem Vorstand gehören an:

a) der 1. Vorsitzende

b) stellvertretende Vorsitzende

c) der Kassenwart

2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von den Mitgliedern des Vorstands vertreten. Sie sind der Vorstand i.S. des § 26 BGB. Vorsitzende hat Einzelvertretungsbefugnis. Im Übrigen wird der Verein durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstands vertreten. Im Innenverhältnis gilt, dass der stellvertretende Vorsitzende und das weitere Mitglied des Vorstandes von ihrer Vertretungsbefugnis nur Gebrauch machen dürfen, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.

3. Die Einberufung der Vorstandssitzungen erfolgt durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich, telefonisch oder durch telekommunikative Übermittlung; die Beifügung der Tagesordnung ist nicht erforderlich.

4. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

5. Der Vorstand erledigt die laufenden Verwaltungsangelegenheiten; insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vermögens. Im Übrigen ist er für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.

§ 11 Kassenprüfungen

1. Das Finanzwesen des Vereins ist für jedes abgelaufene Geschäftsjahr von einem Kassenprüfer zu prüfen. Er darf nicht dem Ausschuss des Vereins angehören.

2. Die Prüfung muss mindestens ein Mal jährlich vor der (ordentlichen) Mitgliederversammlung erfolgen. Der Kassenprüfer hat das Recht und die Pflicht, während seiner Amtszeit unvermutet Buch- und Kassenprüfungen vorzunehmen. Über die Ergebnisse seiner Prüfungen ist dem Ausschuss Bericht zu erstatten. In der (ordentlichen) Mitgliederversammlung hat er über das Ergebnis seiner jährlich vor der Mitgliederversammlung durchzuführenden Prüfung mündlich Bericht zu erstatten und dieses auch schriftlich niederzulegen.

3. Dem Kassenprüfer ist Einsicht in die Buchführung und in alle Belege und Verträge zu gewähren. Er hat nicht allein die Bücher, sondern auch den Kassenbestand, das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Anlage der Vermögenswerte des Vereins zu prüfen.

§ 12 Allgemeines

1. Ordnungsgemäß einberufene Sitzungen und Versammlungen der Organe sind ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei allen Abstimmungen werden ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen nicht mitgezählt.

3. Über den Verlauf sämtlicher Sitzungen und Versammlungen sind vom Schriftführer Niederschriften zu fertigen, in die die Beschlüsse wörtlich aufzunehmen sind. Die Niederschriften sind vom Schriftführer und vom 1. oder stellvertretenden Vorsitzenden zu unterzeichnen.

4. Die Mitglieder der Organe sowie die im Auftrag des Vereins tätigen Mitglieder haben Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen.

5. Die Satzung geht davon aus, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass alle - aus Gründen der Abstraktion und Prägnanz - für die Mitglieder der Organe verwendeten männlichen Bezeichnungen die Frauen mit umfassen.

§ 13 Auflösung des Vereins

1. Bei Auflösung des Vereins oder sonstiger rechtlicher Beendigung fällt das Vereinsvermögen an einen von uns benannten Tierschutzverein, oder deren Rechtsnachfolger.

2. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehende Satzung wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 17. 01. 2010 beschlossen. Merzbrück, den 17. Januar 2010

DER VORSTAND

- Verein Hundehilfe Russland -

e.V. Merzbrück 201, 52146 Würselen

23/10/2026

Pflegestelle oder Zuhause gesucht 🙏

🐾 Felli – klein, fröhlich und voller Hoffnung auf ihr eigenes Zuhause. ❤️

Name: Felli
Geboren: Winter 2023
Größe: ca. 45 cm
Geschlecht: weiblich / kastriert
Aufenthaltsort :Moskau

Manche Hunde drängen sich nicht in den Vordergrund – sie warten einfach still darauf, endlich gesehen zu werden. Felli gehört zu ihnen.

Dabei hat die junge Hündin so viel zu geben. Sie ist eine liebe, freundliche und menschenbezogene Seele, die jede Gelegenheit nutzt, um Kontakt zu den Menschen aufzunehmen. Ein freundliches Wort, eine streichelnde Hand oder ein gemeinsamer Moment – mehr braucht Felli nicht, um glücklich zu sein.

Sie ist verspielt, neugierig und normal aktiv. Genau die richtige Begleiterin für Menschen, die sich eine treue Freundin an ihrer Seite wünschen – für schöne Spaziergänge, gemeinsame Abenteuer und entspannte Kuschelstunden auf dem Sofa.

Der Alltag in einem Tierheim ist laut und hektisch. Deshalb wird auch Felli etwas Zeit brauchen, um in ihrem neuen Zuhause anzukommen. Doch sie bringt die beste Voraussetzung dafür mit: Sie vertraut den Menschen, orientiert sich stark an ihnen und möchte gefallen. Mit etwas Geduld wird aus der schüchternen Ankunft schon bald eine fröhliche Hündin, die ihr neues Leben in vollen Zügen genießt.

Auch mit ihren Artgenossen zeigt sich Felli von ihrer besten Seite. Sie ist sozial, verträglich und unkompliziert, sodass sie sowohl als Einzelhund als auch zu einem bereits vorhandenen Hund vermittelt werden kann.

Felli wartet nicht auf ein perfektes Zuhause – sie wartet auf Menschen, die ihr Herz öffnen und ihr zeigen, dass sie endlich dazugehören darf.

Vielleicht bist genau du der Mensch, auf den Felli ihr ganzes Leben gewartet hat. ❤️
Hier geht's zur Bewerbung :
https://arkona-arche.de/bewerbungsformular

Pflegestelle oder Zuhause gesucht 🙏 🐾 Felli – klein, fröhlich und voller Hoffnung auf ihr eigenes Zuhause. ❤️Name: Felli...
23/10/2026

Pflegestelle oder Zuhause gesucht 🙏

🐾 Felli – klein, fröhlich und voller Hoffnung auf ihr eigenes Zuhause. ❤️

Name: Felli
Geboren: Winter 2023
Größe: ca. 45 cm
Geschlecht: weiblich / kastriert
Aufenthaltsort :Moskau

Manche Hunde drängen sich nicht in den Vordergrund – sie warten einfach still darauf, endlich gesehen zu werden. Felli gehört zu ihnen.

Dabei hat die junge Hündin so viel zu geben. Sie ist eine liebe, freundliche und menschenbezogene Seele, die jede Gelegenheit nutzt, um Kontakt zu den Menschen aufzunehmen. Ein freundliches Wort, eine streichelnde Hand oder ein gemeinsamer Moment – mehr braucht Felli nicht, um glücklich zu sein.

Sie ist verspielt, neugierig und normal aktiv. Genau die richtige Begleiterin für Menschen, die sich eine treue Freundin an ihrer Seite wünschen – für schöne Spaziergänge, gemeinsame Abenteuer und entspannte Kuschelstunden auf dem Sofa.

Der Alltag in einem Tierheim ist laut und hektisch. Deshalb wird auch Felli etwas Zeit brauchen, um in ihrem neuen Zuhause anzukommen. Doch sie bringt die beste Voraussetzung dafür mit: Sie vertraut den Menschen, orientiert sich stark an ihnen und möchte gefallen. Mit etwas Geduld wird aus der schüchternen Ankunft schon bald eine fröhliche Hündin, die ihr neues Leben in vollen Zügen genießt.

Auch mit ihren Artgenossen zeigt sich Felli von ihrer besten Seite. Sie ist sozial, verträglich und unkompliziert, sodass sie sowohl als Einzelhund als auch zu einem bereits vorhandenen Hund vermittelt werden kann.

Felli wartet nicht auf ein perfektes Zuhause – sie wartet auf Menschen, die ihr Herz öffnen und ihr zeigen, dass sie endlich dazugehören darf.

Vielleicht bist genau du der Mensch, auf den Felli ihr ganzes Leben gewartet hat. ❤️
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23/10/2026
🐾❤️ **Rika – kleine Hündin, großes Herz und ganz viel Liebe zu verschenken!**Manchmal braucht es nur ein bisschen Sicher...
22/10/2026

🐾❤️ **Rika – kleine Hündin, großes Herz und ganz viel Liebe zu verschenken!**

Manchmal braucht es nur ein bisschen Sicherheit und einen liebevollen Menschen, um aufzublühen. Genau das zeigt uns Rika gerade auf ihrer Pflegestelle. 🥹💕

Die kleine Hündin ist dort unglaublich schnell aufgetaut und hat ihr Pflegefrauchen längst in ihr Herz geschlossen. Am liebsten sitzt sie auf ihrem Schoß und genießt die Nähe. Dabei ist Rika ganz zart und feinfühlig, hat aber auch eine kleine, lustige Seite, die einen zum Schmunzeln bringt. 🐾❤️

Es ist wunderschön zu sehen, wie sie Schritt für Schritt Vertrauen fasst und zeigt, was für eine liebevolle Begleiterin in ihr steckt.

Bei fremden Menschen ist Rika anfangs weiterhin vorsichtig. Sie braucht einen Moment, um sich ein Bild zu machen und Vertrauen aufzubauen. Sie wird vermutlich nicht jedem Besucher überschwänglich entgegenstürmen – und das ist völlig in Ordnung. Denn nicht jeder Hund zeigt seine Zuneigung laut und stürmisch.

**Wir sind sicher, dass auch Rika bei ihren eigenen Menschen schnell auftauen wird.** Hat sie erst einmal Vertrauen gefasst, wird sie ihre Bezugspersonen von Herzen lieben und ihnen eine treue, zärtliche Begleiterin sein. ❤️

🐶 **Rika auf einen Blick:**
- Geboren am 20.06.2023
- Ca. 30 cm groß und 6 kg leicht
- Weiblich, kastriert, gesund und geimpft

Für Rika wünschen wir uns liebevolle, geduldige Menschen, die ihr die Zeit geben, in Ruhe anzukommen. Menschen, die ihre sensible Art verstehen und sich über die kleinen Fortschritte genauso freuen wie über die großen.

💛 Möchtest du Rika zeigen, wie schön ein eigenes Zuhause sein kann? Dann könnte ausgerechnet bei dir ihr kleines Herz ganz groß werden.

🐾 **Hier geht's zur Bewerbung:**
https://arkona-arche.de/bewerbungsformular

👑❤️ **Shoshuna aus Kazan – eine blinde Prinzessin sucht ihr Für-immer-Zuhause**Shoshuna sieht die Welt nicht mit ihren A...
20/10/2026

👑❤️ **Shoshuna aus Kazan – eine blinde Prinzessin sucht ihr Für-immer-Zuhause**

Shoshuna sieht die Welt nicht mit ihren Augen, sondern mit ihrem Herzen. 🥹 Seit ihrer Geburt ist sie vollständig blind. Drei Jahre lebt sie nun schon im Tierheim – dabei sollte sie längst auf einem weichen Sofa liegen und die Geborgenheit einer eigenen Familie genießen dürfen.

✨ **Shoshuna hat ganz besondere Superkräfte!**

Sie ist fröhlich, lebenslustig und unglaublich anpassungsfähig. Neue Umgebungen kann sie sich erstaunlich schnell erschließen. Sie merkt sich Wege und Möbel und orientiert sich mit ihren anderen Sinnen. Ein sicheres Umfeld und möglichst gleichbleibende Strukturen helfen ihr dabei.

Spaziergänge liebt sie ganz besonders! Mit der Nase am Boden erkundet sie neugierig die Welt und sammelt all die spannenden Gerüche, die ihr begegnen. 🐾

Und ihr Herz? Das ist riesengroß! Shoshuna begegnet Menschen offen und freundlich. Für sie scheint jeder ein möglicher Freund zu sein, dem sie am liebsten ihre Zuneigung schenken möchte. Sie steckt voller Liebe und hat so viel zu geben. ❤️

**Was Shoshuna jetzt braucht, ist eine Chance.**

Ein Zuhause, in dem sie sich sicher orientieren kann. Menschen, die ihre Blindheit verstehen, sie liebevoll begleiten und ihr Zeit geben, in Ruhe anzukommen.

🐾 **Shoshuna auf einen Blick:**
- Weiblich, geboren am 20.04.2023
- 60 cm groß, 29 kg
- Von Geburt an vollständig blind
- Gesund, geimpft und kastriert

Stell dir vor, wie sie endlich auf ihrem eigenen Hundebett liegt, deine Hand spürt und einfach nur geborgen sein darf. Wie sie ihre neue Welt Schritt für Schritt entdeckt und nicht mehr im Tierheim warten muss. 🥺❤️

🙏 Bitte teilt Shoshunas Geschichte! Vielleicht findet diese besondere Hündin dadurch genau die Menschen, bei denen sie endlich ankommen darf.

🐾 **Du möchtest Shoshuna kennenlernen?**
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19/10/2026

Zuhause oder Pflegestelle gesucht 🙏

🐾 Naja – seit Jahren hofft sie, endlich gesehen zu werden ❤️

Name: Naja
Geboren: Winter 2021
Geschlecht: weiblich / kastriert
Größe: ca. 48 cm
Aufenthaltsort: Tierheim Moskau

💔 Wie oft muss ein kleines Hundeherz noch hoffen, bis endlich jemand hinschaut?

Seit Jahren spielt sich im Tierheim Moskau immer wieder dieselbe Szene ab.

Eine fröhliche Hündin klettert auf das Dach ihrer Hundehütte. Von dort oben versucht sie, die Aufmerksamkeit der Menschen auf sich zu ziehen. Sie hüpft, sie freut sich, sie hofft …

„Hallo, hier bin ich! Seht ihr mich? Ich warte doch auch auf jemanden!“ ❤️

Diese kleine Frohnatur heißt Naja.

Und obwohl sie sich so viel Mühe gibt, obwohl sie seit Jahren versucht, gesehen zu werden, hat sich bis heute niemand gefunden, der ihr ein Zuhause schenken möchte.

Dabei hat Naja so unglaublich viel Liebe zu geben. ❤️

Sie ist eine freundliche, lebensfrohe und menschenbezogene Hündin, die jede Gelegenheit nutzt, um Kontakt zu suchen. Sie möchte dazugehören, möchte gestreichelt werden, möchte endlich erfahren, wie es sich anfühlt, für einen Menschen etwas ganz Besonderes zu sein.

Auch mit ihren Artgenossen versteht sich Naja gut und zeigt sich sozial und verträglich.

Natürlich kennt sie bisher hauptsächlich das Leben hinter Tierheimmauern. Eine richtige Familie, ein gemütliches Körbchen, gemeinsame Spaziergänge und all die kleinen Selbstverständlichkeiten eines Hundelebens sind für sie noch fremd.

Deshalb wird Naja anfangs etwas Geduld, Verständnis und liebevolle Unterstützung brauchen.

Doch die süße Maus bringt wunderbare Voraussetzungen mit: Sie ist neugierig, sehr lernwillig und orientiert sich gerne an ihren Menschen. Mit der richtigen Begleitung wird sie sicherlich mit großer Freude ihre neue Welt entdecken. 🐾

❤️ Unser größter Wunsch für Naja?

Dass sie eines Tages nicht mehr auf das Dach ihrer Hundehütte klettern muss, um endlich bemerkt zu werden.

Dass sie nicht mehr um ein paar Minuten Aufmerksamkeit kämpfen muss.

Dass sie morgens aufwacht und weiß: Hier gehöre ich hin. Hier werde ich geliebt. Hier wartet mein Mensch auf mich.

Naja hat schon so viele Jahre ihres Lebens mit Warten verbracht. Und trotzdem hat sie ihre Fröhlichkeit und ihre Hoffnung nicht verloren.

Bitte lasst aus diesem kleinen Sonnenschein keinen weiteren unsichtbaren Tierheimhund werden. 💔

Vielleicht gibt es irgendwo einen Menschen, der genau auf Naja gewartet hat, ohne es bisher zu wissen.

🍀 Naja sucht ein liebevolles Zuhause oder eine Pflegestelle, damit sie endlich ihre Chance auf ein glückliches Hundeleben bekommt.

Wer schenkt dieser wundervollen Hündin den Platz im Herzen, um den sie schon so lange kämpft? ❤️🐾

🙏 Bitte teilt Naja, damit sie endlich gesehen wird!

Hier geht's zur Bewerbung :
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Zuhause oder Pflegestelle gesucht 🙏 🐾 Naja – seit Jahren hofft sie, endlich gesehen zu werden ❤️Name: NajaGeboren: Winte...
19/10/2026

Zuhause oder Pflegestelle gesucht 🙏

🐾 Naja – seit Jahren hofft sie, endlich gesehen zu werden ❤️

Name: Naja
Geboren: Winter 2021
Geschlecht: weiblich / kastriert
Größe: ca. 48 cm
Aufenthaltsort: Tierheim Moskau

💔 Wie oft muss ein kleines Hundeherz noch hoffen, bis endlich jemand hinschaut?

Seit Jahren spielt sich im Tierheim Moskau immer wieder dieselbe Szene ab.

Eine fröhliche Hündin klettert auf das Dach ihrer Hundehütte. Von dort oben versucht sie, die Aufmerksamkeit der Menschen auf sich zu ziehen. Sie hüpft, sie freut sich, sie hofft …

„Hallo, hier bin ich! Seht ihr mich? Ich warte doch auch auf jemanden!“ ❤️

Diese kleine Frohnatur heißt Naja.

Und obwohl sie sich so viel Mühe gibt, obwohl sie seit Jahren versucht, gesehen zu werden, hat sich bis heute niemand gefunden, der ihr ein Zuhause schenken möchte.

Dabei hat Naja so unglaublich viel Liebe zu geben. ❤️

Sie ist eine freundliche, lebensfrohe und menschenbezogene Hündin, die jede Gelegenheit nutzt, um Kontakt zu suchen. Sie möchte dazugehören, möchte gestreichelt werden, möchte endlich erfahren, wie es sich anfühlt, für einen Menschen etwas ganz Besonderes zu sein.

Auch mit ihren Artgenossen versteht sich Naja gut und zeigt sich sozial und verträglich.

Natürlich kennt sie bisher hauptsächlich das Leben hinter Tierheimmauern. Eine richtige Familie, ein gemütliches Körbchen, gemeinsame Spaziergänge und all die kleinen Selbstverständlichkeiten eines Hundelebens sind für sie noch fremd.

Deshalb wird Naja anfangs etwas Geduld, Verständnis und liebevolle Unterstützung brauchen.

Doch die süße Maus bringt wunderbare Voraussetzungen mit: Sie ist neugierig, sehr lernwillig und orientiert sich gerne an ihren Menschen. Mit der richtigen Begleitung wird sie sicherlich mit großer Freude ihre neue Welt entdecken. 🐾

❤️ Unser größter Wunsch für Naja?

Dass sie eines Tages nicht mehr auf das Dach ihrer Hundehütte klettern muss, um endlich bemerkt zu werden.

Dass sie nicht mehr um ein paar Minuten Aufmerksamkeit kämpfen muss.

Dass sie morgens aufwacht und weiß: Hier gehöre ich hin. Hier werde ich geliebt. Hier wartet mein Mensch auf mich.

Naja hat schon so viele Jahre ihres Lebens mit Warten verbracht. Und trotzdem hat sie ihre Fröhlichkeit und ihre Hoffnung nicht verloren.

Bitte lasst aus diesem kleinen Sonnenschein keinen weiteren unsichtbaren Tierheimhund werden. 💔

Vielleicht gibt es irgendwo einen Menschen, der genau auf Naja gewartet hat, ohne es bisher zu wissen.

🍀 Naja sucht ein liebevolles Zuhause oder eine Pflegestelle, damit sie endlich ihre Chance auf ein glückliches Hundeleben bekommt.

Wer schenkt dieser wundervollen Hündin den Platz im Herzen, um den sie schon so lange kämpft? ❤️🐾

🙏 Bitte teilt Naja, damit sie endlich gesehen wird!

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