21/02/2026
Sehr geehrte Patientenbesitzer und Tierhalter,
aus gegebenem Anlass möchte ich Sie über eine in Deutschland eigentlich nicht mehr vorkommende Erkrankung informieren, die Tollwut!
Deutschland gilt seit 2008 als „frei von terrestrischer Tollwut“. Dies bedeutet, dass seit 2008 keine Tollwut mehr bei bodenlebenden Säugetieren mit Infektionsherd in Deutschland festgestellt wurde.
Das Virus kommt jedoch in Fledermäusen in Deutschland noch vor. Da zumindest die Fledermäuse in Deutschland kein Blut von Tieren oder Menschen trinken, ist die Infektionsgefahr eigentlich nur gegeben, wenn Ihr Tier oder Sie eine Fledermaus fangen und diese dann beißt.
Allerdings kommt die Tollwut bei Säugetieren vor allem in Asien, Afrika und Osteuropa sowie auf dem Balkan noch immer vor.
Weltweit sterben jährlich über 50.000 Menschen an dieser unheilbaren Krankheit.
Es besteht bei Einfuhren von Tieren aus Ländern in denen die Tollwut vorkommt, die Gefahr, dass ein infiziertes Tier, trotz Sicherheitsmaßnahmen nach Deutschland gelangt. 2021 ist dies geschehen in Form eines Hundes, welcher aus der Türkei eingeführt wurde und nun ist es erneut zu einer Einfuhr eines Hundes mit Tollwut, dieses Mal aus Russland, gekommen.
Ein Hund wurde im November 2025 durch einen Tierschutzverein, zusammen mit anderen Hunden aus Russland nach Deutschland verbracht.
Laut den vorgelegten Papieren war dieser Hund gegen Tollwut geimpft und es wurde eine Blutprobe zum Nachweis eines bestehenden Tollwuttiters in Russland entnommen und untersucht. In den Papieren wurde ein ausreichender Titer, somit eine sichere Wirkung der durchgeführten Impfung bescheinigt.
Dennoch kam es im Januar 2026 zum Ausbruch der Erkrankung.
Im Verlauf der Ermittlungen wurde festgestellt, dass die Papiere nicht zu dem Tier passten. Das Tier war deutlich jünger als es in den Papieren angegeben war und zumindest die Bescheinigung des Impftiters kann nicht korrekt gewesen sein, da dieser nicht vorhanden gewesen sein kann.
Die Unterlagen müssen demnach gefälscht gewesen sein.
Die Behörden überprüfen derzeit die Hunde welche mit dem entsprechenden Transport des erkrankten Tieres verbrachten wurden, sowie Tiere die im zeitlichen Zusammenhang, mit dem Erkrankten Tier aus der Einrichtung in Russland, nach Deutschland verbracht wurden und Tieren, die in Deutschland mit dem erkrankten Tier Kontakt hatten.
Der erkrankte Hund wurde nach Hochdorf-Assenheim im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz verbracht und ist im Januar an der Tollwut verstorben.
Für Reisen über Grenzen ist auch heute noch in der EU der Nachweis einer Tollwutimpfung erforderlich. Leider ist inzwischen der Anteil von Haustieren die gegen Tollwut geimpft werden, deutlich gesunken, wenn die Tiere nicht mit auf Reisen genommen werden.
Sprechen Sie vielleicht einmal mit Ihrem Tierarzt über eine Impfung gegen Tollwut. Wenn Sie ein Tier aus dem Ausland adoptieren möchten, fragen Sie vielleicht einmal bei Ihrem Tierarzt oder auch bei Ihrem Veterinäramt nach, da die Adoption aus Regionen, in denen Tollwut verbreitet ist, immer das Risiko birgt, ein infiziertes Tier zu sich zu holen, so gut die Papiere auch aussehen mögen…
Natürlich gibt es auch zuverlässige Organisationen, die alles in ihrer Machtstehende tun, um Tiere sicher nach Deutschland einzuführen. Hierzu kann Ihnen Ihr Tierarzt oder das Veterinäramt vielleicht auch Empfehlungen geben.
Ihr Dr. Bleul