12/06/2026
Wenn das Veterinäramt versagt - der Umgang mit gefährlich festgestellten Hunden
Der Fall um die drei als gefährlich festgestellten Staffordshire-Mischlinge, die letzte Woche einen Jugendlichen schwer verletzten, sorgt aktuell für viel Gesprächsstoff - und für einige unbequeme Fragen.
Als Tierschutzverein interessiert uns dabei vor allem:
Warum hat das zuständige Veterinäramt hier versagt?
Warum wurde der Verbleib der Hunde nicht überprüft?
Wie konnten die Tiere an ihrem ehemaligen Wohnort (!) einen Menschen angreifen und schwer verletzen, obwohl sie laut Angaben der Halterin bereits vor Jahren außerhalb Niedersachsens beziehungsweise außerhalb Deutschlands untergebracht worden waren?
Nach unseren Informationen begann die Entwicklung bereits deutlich früher:
Die Hundehalterin hatte einen eigenen Wurf mit Staffordshire-Terrier-Mischlingen.
Drei Geschwister wurden behalten.
Bereits in jungen Jahren zeigten die Hunde deutlich auffälliges Verhalten.
Und genau hier hätte aus unserer Sicht angesetzt werden müssen.
Prävention statt Reaktion!
Denn: Verhalten ist nicht einfach „da“.
Problematisches Verhalten entsteht nicht einfach plötzlich, es entwickelt sich, über Monate.
Bereits die Haltungsbedingungen und bekannte Vorgeschichte hätten aus unserer Sicht Anlass für eine engmaschige verhaltensfachliche Begleitung geben müssen - Stichwort Koalitionsverhalten unter Geschwistertieren.
Frühzeitige Beratung, Managementmaßnahmen und Training hätten die Chancen definitiv erhöht, eine solche Entwicklung rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
Über die Entstehung solcher Verhaltensprobleme und die Bedeutung von Prävention möchten wir in einem gesonderten Post noch ausführlicher berichten.
Denn der aktuelle Fall zeigt beispielhaft, was passieren kann, wenn auffälliges Verhalten zwar registriert, die eigentliche Ursache jedoch nicht ausreichend betrachtet - und behördliche Ressourcen fehlerhaft priorisiert werden.
Bekannt ist, dass die drei Geschwister schon im Jahr 2021 für Beißvorfälle sorgten, auch gegenüber fremden Menschen.
Sogar die Staatsanwaltschaft ermittelte damals.
Geschehen ist nichts.
Keine präventiven Maßnahmen.
Zum Beispiel in Form einer sachkundigen Verhaltensanalyse und Gefährlichkeitsprognose, aufgrund der komplexen sozialen Dynamik unter Geschwistertieren.
Die zuständige Behörde - das Veterinäramt Nienburg/Weser - stellte lediglich Anfang 2022 - also nach mehreren Vorfällen - alle drei Hunde als gefährlich fest.
Was das konkret bedeutet hat unser Bloggerhund Franz schon einmal sehr lang und ausführlich ausgearbeitet. In:
„Auf die Spritze fertig los! Die Wahrheit über das niedersächsische Hundegesetz!“
Laut Behörde wurden die Tiere trotz der Vorfälle und der Gefährlichkeitsfeststellung aber nicht entzogen, da die „Gesetzeslage dies nicht vorsehe“.
Aus unserer Sicht greift diese Erklärung jedoch definitiv zu kurz.
Das Niedersächsische Hundegesetz stellt sehr hohe Anforderungen an die Haltung gefährlich festgestellter Hunde. Neben der Zuverlässigkeit des Halters spielen auch die persönliche Eignung sowie die konkreten Haltungsbedingungen eine wichtige Rolle.
Gerade bei mehreren gemeinsam gehaltenen, bereits auffällig gewordenen Hunden stellt sich deshalb die Frage, ob die vorhandenen Maßnahmen ausreichend waren, um weitere Vorfälle zu verhindern.
Erst nachdem zwei der drei Hunde, den für die Haltererlaubnis benötigten Wesenstest nicht bestanden hatten, wurde die weitere Haltung dieser Tiere behördlich untersagt.
Und das nicht grundlos:
Der Wesenstest dokumentiert, dass der Hund zum Zeitpunkt der Prüfung in der konkreten Situation ein (behördlich) relevantes Gefährdungspotential gezeigt hat.
Das bedeutet: der Hund ist nicht sicher von seinem Halter zu führen.
Wichtig: Ein Wesenstest beschreibt aber keinesfalls die gesamte Persönlichkeit des Hundes und bedeutet nicht, dass der Hund „immer gefährlich“ ist. Hundeverhalten ist niemals statisch, sondern immer abhängig von Situation, Umwelt und den beteiligten Menschen.
Genau deshalb fordern wir als Tierschützer seit Jahren, dass das NHundG weiter entwickelt werden muss. Die moderne Verhaltensbiologie zeigt, dass Hunde eben keine bloßen „Reiz-Reaktions-Maschinen“ sind, sondern hochsoziale Tiere, deren Verhalten immer im Kontext betrachtet werden muss.
Das heißt: eine Aggression mit Beschädigungsabsicht könnte auch in der individuellen Mensch-Hund-Beziehung begründet sein.
Der nicht bestandene Wesenstest hat in Niedersachsen enorme Folgen für die betreffenden Hunde und Halter:
eine Haltungserlaubnis darf von der zuständigen Behörde nicht erteilt werden.
Das bedeutet: ein striktes Haltungsverbot für den Besitzer.
Normalerweise wird in solchen Fällen eine sofortige Sicherstellung angeordnet.
Es greift die Gefahrenabwehr.
Laut Aussage der Halterin hat sie die Hunde aber selber untergebracht. Das ist menschlich gesehen verständlich und nachvollziehbar - den eigenen Hunden das Tierheim ersparen zu wollen.
Und auch juristisch ist es tatsächlich möglich, aber nur unter extrem strengen Bedingungen:
Die Behörde muss die Vermittlung beziehungsweise den Verbleib der Hunde absolut und lückenlos überprüfen.
Und: bei einem gefährlich festgestellten Hund der den Wesenstest nicht bestanden hat, ist eine private Weitergabe nicht frei zulässig.
Der Verbleib des Hundes unterliegt strenger behördlicher Kontrolle und Genehmigung.
Die zuständige Behörde ist also verpflichtet, den Verbleib der Tiere nachzuvollziehen und vor allem zu prüfen, ob eine geeignete und sachkundige Unterbringung erfolgt ist.
Auch eine Unterbringung in anderen Bundesländern ist nur nach entsprechender behördlicher Abstimmungen und Nachweise möglich.
Damit soll verhindert werden, dass solche Hunde „verschwinden“ und ohne Kontrolle in ungeeignete Hände gelangen.
Laut Berichten habe die Halterin 2023 (!) gegenüber der Behörde angegeben, beide Tiere abgegeben zu haben.
Gerade bei gefährlich eingestuften Hunden mit nicht bestandenen Wesenstest wirft das jedoch die Fragen auf, wie der weitere Verbleib überprüft wurde und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die neue Unterbringung vorlagen.
Nach Angaben des Landkreises erfolgten weder Nachkontrollen, noch eine Überprüfung der neuen Halter!
Mit der Mitteilung über die Abgabe der Hunde war das Verfahren beendet.
Akte zu und fertig.
Und genau das führt uns zu einem viel größeren Problem:
denn selbst nach der Gefährlichkeitsfeststellung und dem aktuellen Vorfall wurde der dritte Hund bei der Halterin belassen (laut Landkreis werde der Widerruf der bestehenden Haltererlaubnis „vorbereitet“).
Warum der gefährliche Hund nicht sofort behördlich untergebracht wurde?
Weil geeignete Einrichtungen fehlen.
Gleich drei gefährlich festgestellte Hunde unterzubringen, ist für eine Behörde eine große Herausforderung.
Bundesweit fehlen geeignete Unterbringungsmöglichkeiten.
Und genau das wirft aktuell ziemlich unangenehme Fragen für eben diese Behörde auf, besonders was die Verhältnismäßigkeit angeht:
Wie werden behördliche Ressourcen im Tierschutz eigentlich priorisiert?
Werden sie dort eingesetzt, wo sie den größten Beitrag zum Schutz von Mensch und Tier leisten?
Und wer trägt die Verantwortung, wenn gefährlich eingestufte Hunde mangels geeigneter Plätze nicht sachkundig untergebracht werden können?
Seit Jahren weisen wir auf die Probleme im Umgang mit verhaltensauffälligen und schwierig unterzubringenden Hunden hin, zeigen auf welch große Konsequenzen fehlende Unterbringungen für die Allgemeinheit, andere Tiere und für den betreffenden Hund selbst bedeuten.
Gleichzeitig erleben wir, mit welchem personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand gegen Tierschutzeinrichtungen vorgegangen werden kann.
Und deshalb wirft der aktuelle Fall so große Fragen auf:
nach welchen Maßstäben werden Risiken bewertet?
Wie kann es sein, dass bei bekannten Vorfällen über Jahre keine wirksame Lösung gefunden wurde,
während gleichzeitig erhebliche Ressourcen für Verfahren gegen genau die Personen, die das System doch eigentlich so dringend braucht, eingesetzt werden?
Die aktuellen Vorkommnisse zeigen deshalb nicht nur behördliches Fehlverhalten. Er macht ein großes strukturelles Problem in Deutschland sichtbar:
Gefährliche Hunde entstehen nicht erst am Tag eines (Beiß)Vorfalls.
Sie (nur) zu verwahren löst die Probleme nicht.
Es schafft neue.
Denn ihre Geschichte beginnt viel früher.
Monate oder Jahre früher.
Und da müssen wir anfangen.
Prävention, Fachwissen, Intensivtraining, Schulung von Hundehaltern und Behördenmitarbeiter, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten, fachliche Resozialisierung und eine sinnvolle Priorisierung der vorhandenen Ressourcen sind keine Nebensächlichkeiten.
Sie sind aktiver Schutz von Mensch und Tier.
Und das fordern wir.
Die Harke - Nienburger Zeitung
Mindener Tageblatt
Landwirtschaftsministerium Niedersachsen
Bild: Konfliktverhalten unter Geschwistertieren