18/06/2026
‼️Info: Kürzen von Vibrissen ‼️
Ich habe selber English Cocker Spaniel deren Fell von mir von Hand gezupft wird - die sogenannten Vibrissen (Tasthaare als sogenannte Tastorgane) werden hierbei NICHT gezupft oder gar getrimmt oder abrasiert!
Genau das ist jedoch bei dem uns in der Praxis vorgestellten English Cocker Spaniel traurigerweise passiert wie man unschwer auf dem Bild feststellen kann. Und deswegen möchte ich bezüglich der Rechtslage in Deutschland als praktizierender Tierarzt etwas dazu schreiben - denn das betrifft alle Hunderassen in Deutschland!!!
Die Rechtslage in Deutschland
⚠️Das Abschneiden oder Kürzen der Vibrissen (Tasthaare) bei Hunden ist in Deutschland verboten. Nach dem Tierschutzgesetz gilt dies als tierschutzwidriger Eingriff.
⚠️Das Trimmen oder Abrasieren durch Laien, Hundefriseure oder Tierbesitzer ist illegal und wird rechtlich geahndet!
⚠️Tierschutzgesetz (TierSchG): Das Entfernen oder Kürzen wird rechtlich als vorübergehende Amputation eines hochsensiblen Sinnesorgans gewertet. Ein solcher Eingriff ist nach § 6 TierSchG verboten, sofern er nicht aus medizinischen, tierärztlichen Gründen (!) zwingend notwendig ist.
⚠️Tierschutz-Hundeverordnung: § 10 regelt streng, dass Hunde, deren Vibrissen gekürzt oder entfernt wurden, nicht auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen präsentiert werden dürfen.
Warum sind Vibrissen eigentlich so wichtig?
Vibrissen sind keine normalen Haare, sie sind deutlich dicker und sind tief im Gewebe in einem sogenannten Blutsinus verwurzelte Tastorgane, die mit unzähligen Nervenenden durchzogen sind. Sie dienen dem Hund zur Orientierung (insbesondere im Dunkeln), zum Schutz des Kopfes und um Luftzüge sowie Hindernisse wahrzunehmen. Das Fehlen der Haare bedeutet für den Hund massiven Stress, Desorientierung und Einschränkungen in seiner nonverbalen Kommunikation.
⚠️Strafen und Konsequenzen
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit hohen Geldbußen geahndet oder im Wiederholungsfall sogar als Straftat gewertet werden. Hundefriseure und gewerbliche Tierhalter riskieren zudem den Verlust ihrer Zulassung nach § 11 des Tierschutzgesetzes!