21/06/2026
Wir erhalten immer wieder Nachrichten von Menschen, die sich Sorgen um ein Tier machen und fragen, ob wir helfen können. Zunächst einmal finden wir es wichtig und richtig, dass hingeschaut wird. Tiere können nicht selbst um Hilfe bitten und sind darauf angewiesen, dass Menschen aufmerksam sind, wenn etwas nicht stimmt ❤️🐾 Gleichzeitig ist es wichtig zu wissen, welche Schritte sinnvoll sind, damit den Tieren tatsächlich geholfen werden kann.
Der erste Schritt sollte immer ein ruhiges Gespräch mit dem Tierhalter sein, sofern die Situation es zulässt. Nicht jede Auffälligkeit ist gleich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und manches Problem lässt sich direkt klären.
Wenn das nicht möglich ist oder sich die Situation dadurch nicht verbessert, solltet ihr euch an das zuständige Veterinäramt wenden. Für den Landkreis Görlitz gibt es dafür ein Formular zur Meldung von möglichen Verstößen gegen den Tierschutz
👉 https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/9601/
Warum ist dieser Weg wichtig? Das Veterinäramt kann die Haltung überprüfen, Auflagen erteilen und Maßnahmen anordnen. Muss ein Tier versorgt, behandelt oder sogar sichergestellt werden, können die entstehenden Kosten dem Tierhalter auferlegt werden. Wer hingegen privat handelt und ein Tier auf eigene Faust übernimmt oder behandeln lässt, bleibt unter Umständen selbst auf den Kosten sitzen.
Tierschutz bedeutet nicht nur, helfen zu wollen, sondern auch die richtigen Stellen einzubeziehen, damit den Tieren nachhaltig geholfen werden kann.
Wichtige Ausnahme: Bei akuten Notfällen (schwer verletztes Tier, akute Unterversorgung, Lebensgefahr) sollte direkt das Veterinäramt oder Ordnungsamt bzw. außerhalb der Dienstzeiten die Polizei informiert werden.