27/05/2026
Wichtige Information für alle Besucherinnen und Besucher 🚭
Ab dem 01.06. gilt in Baden-Württemberg das neue Nichtraucherschutzgesetz.
Aus diesem Anlass erweitern auch wir unser Rauchverbot im Tierpark.
👉🏻 Rauchen sowie das Nutzen von Vapes und E-Zigaretten ist künftig ausschließlich im Bereich der Außengastronomie erlaubt.
Im gesamten übrigen Tierpark ist das Rauchen nicht gestattet.
Mit dieser Regelung möchten wir insbesondere das Wohl unserer kleinsten Gäste schützen und allen, besonders Familien und Kindern, einen angenehmen und gesunden Aufenthalt ermöglichen ❤️
Wir bitten daher alle Besucherinnen und Besucher, auf das Rauchen im Tierpark zu verzichten und Rücksicht auf Mensch, Natur und Tier zu nehmen.
Bitte beachtet, dass Verstöße gegen das Rauchverbot, von Landesseite aus, mit Bußgeldern geahndet werden können.
Vielen Dank für euer Verständnis!
Recherche juristischer Informationen