08/09/2026
EU Verordnung 20261818 zum Schutz und Wohlergehen von Hunden und Katzen
Die EU Verordnung 20261818 ist das erste einheitliche EU-Gesetz zum Schutz und Wohlergehen von Hunden und Katzen und ist Ende August 2026 in Kraft getreten.
Kerninhalte der Verordnung:
Zuchtbeschränkungen:
Ein striktes Verbot von Extremzucht (Qualzucht) bei Merkmalen, die Schmerzen oder Leiden verursachen, sowie Verbot von Inzucht (Verpaarungen eng verwandter Tiere).
Körperliche Eingriffe:
Verbot von kosmetischen Eingriffen wie dem Kupieren von Ohren und Ruten (sofern keine medizinische Notwendigkeit vorliegt).
Haltungszubehör:
Verbot von Würgehalsbändern und Einschränkung dauerhafter Käfighaltung.
Rückverfolgbarkeit & Handel:
Strengere Transparenzpflichten für Online-Kleinanzeigen sowie eine schrittweise Einführung einheitlicher Mikrochip- und Registrierungspflichten (u. a. ab 2031 für die gewerbliche/kommerzielle EU-Einfuhr).
Zeitlicher Ablauf:
Die Verordnung wurde am 17. Juni 2026 beschlossen und trat im August 2026 im Amtsblatt der EU in Kraft.
Der Großteil der Vorschriften gilt verbindlich ab dem 31. August 2028, wobei einzelne Fristen gestaffelt bis 2041 greifen. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und muss nicht mehr national umgesetzt werden.
Hier finden Sie die gesamte EU Verordnung 20261818: