05/06/2026
Leishmaniose - nun meldepflichtig bei Hunden!
Mit Inkrafttreten der neuen Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) im März 2026
wurde das deutsche Tierseuchenmelderecht an das europäische „Animal Health Law“
angepasst. Von besonderer Bedeutung für die Kleintierpraxis ist die Aufnahme der Leishmaniose in die lange Liste der überwachungspflichtigen Erkrankungen.
Dort finden sich auch Erkrankungen wie die Tollwut, die Aujeszkysche Krankheit und z.B. der Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) beim Hund.
Die Leishmaniose ist eine durch Sandmücken übertragene, nicht heilbare (!) Infektionskrankheit bei Hunden. Sie kommt vor allem im Mittelmeerraum vor und zählt deshalb zu den sog. 'Reisekrankheiten'. Durch eine lebenslange medikamentöse Therapie lassen sich die Symptome (wie Hautveränderungen -s. Foto, Abgeschlagenheit) jedoch oftmals kontrollieren.
Auch wichtig: "Die gesetzlich vorgeschriebene Übermittlung meldepflichtiger Daten an die
zuständigen Veterinärbehörden bedarf keiner gesonderten Einwilligung der Tierhalterinnen und Tierhalter."
Ihr Team der Tierarztpraxis Dr. Ehrhardt & Ehrhardt