05/10/2026
Equine Influenza: Warum die Impfung unserer Pferde (immer noch❗️) wichtig ist:🐴💉
Seit Jahren gilt in der Schweiz: wer sein Pferd an offiziellen Veranstaltungen im Sport- oder Zuchtbereich vorstellen will, muss einen aktuellen Impfnachweis gegen Pferdegrippe, auch bekannt als Equine Influenza oder Skalma nachweisen können.
Was ist denn aber mit all den Pferden, die im Freizeitbereich tätig, jung oder alt sind?
Durch ein Virus verursacht, ist die Equine Influenza eine stark ansteckende Infektionskrankheit, die über Tröpfchen übertragen wird. In der Umgebung bleiben kontaminierte Oberflächen (inkl.Kleider und Schuhe!) bis zu 48 Stunden ansteckend.
Infizierte Pferde entwickeln hohes Fieber bis 41°C, trockener Husten, sowie häufig Lungenentzündungen durch Bakterien, die sich in den durch das Virus angeschlagenen Lungen einfacher ausbreiten können.
Junge und alte Pferde mit einem noch weniger ausgebildeten, respektiv geschwächten Immunsystem, sind für schwerere Verläufe besonders empfänglich. Ausserdem beeinflussen Stresssituationen sowie Ansammlungen von vielen Pferden in einem kleinen Luftraum (Beispiel Transporte oder Turniersituation mit Zeltboxen) die Ausbreitung des Virus positiv.
Die Erkrankung ist zwar nicht meldepflichtig, durch die schnelle Ausbreitung des Virus sollten erkrankte Pferde jedoch unbedingt isoliert und Quarantäne-Massnahmen ergriffen werden – was einen funktionierenden Stallbetrieb massgebend und mittelfristig stark einschränken kann.
Durch die Impfung der Gesamtpopulation können solche Szenarien vermieden werden, da dem Virus dadurch keine Angriffsfläche mehr geboten wird.
Der im Februar 2026 aufgetretene Fall eines influenza-kranken (ungeimpften) Pferdes im Kanton Waadt zeigt, dass das Virus in der Schweiz doch noch vorhanden ist und es in unser aller Verantwortung liegt, durch die Impfung unserer Pferde zu dessen Eindämmung beizutragen. 💪🐴
Als kurzer Reminder hier das vorgegebene Impf-Schema:
Die Grundimmunisierung (Neuregelung): Besteht aus drei gezielten Impfungen. Nach der ersten (V1) folgt die zweite (V2) im Abstand von 21 bis 60 Tagen. 7 Tage nach dieser, darf das Pferd bereits an einer Pferdeveranstaltung teilnehmen. Die wichtige erste Auffrischung (V3) muss innerhalb von 6 Monaten und 21 Tagen erfolgen. Bezüglich der folgenden Auffrischungen (Booster) bestehen Unterschiede zwischen nationalen (Swiss Equestrian) und internationalen (FEI) Verantstaltungen:
Nationale Turniere (Swiss Equestrian): Auffrischungsimpfungen (Booster) sind jährlich erforderlich (maximal 365 Tage Abstand).
Internationale Turniere (FEI): Hier gilt die strikte Halbjahres-Regel – der Booster darf für Starts maximal 6 Monate + 21 Tage alt sein. Zusatzregel: Seit 2026 müssen FEI-Impfungen zwingend am Tag der Injektion digital in der FEI HorseApp erfasst sein.
Die detaillierten Bestimmungen können hier nachgelesen werden:
Swiss Equestrian: www.swiss-equestrian.ch/uploads/Datei/Dokumentebibliothek/Sport-DE/Turniere-organisieren/vetko_Anhang3_Impfungen_de.pdf
FEI : https://inside.fei.org/fei/your-role/veterinarians/biosecurity-movements/vaccinations
Oder: frag’ ganz einfach deinen Tierarzt! 😉