14/05/2026
Vor einigen Wochen erhielten unsere Kolleginnen und Kollegen der Hundeführerstaffel den Hinweis, dass sich in Mannheim in einer Einraumwohnung zwei Mischlingshunde in schlechtem Zustand befinden würden.
😳 Vor Ort bestätigte sich dies: Die Tiere waren bis auf die Knochen abgemagert, ungepflegt und zeigten deutliche Anzeichen erheblicher Vernachlässigung. Die Halterin war mit der Situation sichtlich überfordert. Die Polizei stellte die Hunde sicher und die Tierrettung brachte sie in eine Tierklinik. Gegen die Halterin wurde ein Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
Dieser Fall verdeutlicht ein wachsendes Problem. Einer der Hunde stammte aus dem Auslandstierschutz. Neben seriösen Tierschützern agieren vermehrt profitgesteuerte Organisationen. Diesen geht es primär um die Generierung von Vermittlungsgebühren und Spenden, ohne die Eignung der neuen Halter oder das Wohl der Tiere nachhaltig zu prüfen.
Die Folgen sind nicht nur ein finanzielles Problem für die Tierheime und die Behörden, sondern auch aus tierschutzrechtlicher Sicht immer wieder katastrophal.
❗Bevor Ihr euch für ein Tier aus dem Ausland entscheidet, solltet Ihr die Organisation anhand folgender Kriterien prüfen:
- Rechtliche Absicherung: Die Organisation muss über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Seriöse Vereine sind transparent, besitzen ein vollständiges Impressum und benennen klare Verantwortliche.
- Auskunft beim Veterinäramt: Im Zweifel kann man sich beim zuständigen Veterinäramt über die Organisation informieren. Wichtige Informationen stellt das Veterinäramt auch im Internet zur Verfügung: https://www.mannheim.de/de/nachrichten/hinweise-zur-hunde-adoption
- Qualität der Beratung: Seriöse Vermittler beschreiben nicht nur die Optik (Mitleidsfaktor), sondern das Wesen und die Eigenheiten des Hundes objektiv. Sie prüfen vorab die Lebensumstände der Interessenten (Selbstauskunft/Vorkontrolle).
- Der Schutzvertrag: Ein rechtssicherer Vertrag regelt nicht nur die Übergabe, sondern bietet auch Hilfe bei Problemen sowie eine Option zur Rückgabe des Tieres an die Organisation.
- Einreisebestimmungen: Seriöse Vereine halten alle rechtlichen Vorgaben (z. B. TRACES, Impfschutz) strikt ein. Achtung: Bei Verstößen gegen die Einreisebestimmungen haftet der neue Besitzer. Hier drohen Bußgelder im vierstelligen Bereich.
Zudem muss der Hund, sofern Verstöße gegen die Einreisebestimmungen vorliegen, für mindestens drei Wochen unter Quarantäne gestellt werden. Dies bedeutet für das Tier erheblichen Stress und ist für die Tierhalter mit hohen Kosten verbunden.
▶️ Unser Appell: Tierschutz ist wichtig, erfordert aber Verantwortung und eine sorgfältige Auswahl der Partner. Schaut genau hin!
Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können jederzeit dem zuständigen Veterinäramt oder bei akuter Gefährdung jeder Polizeidienststelle gemeldet werden!
Eure Polizei Mannheim